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Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer in einem Fahrzeug der Klasse B entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert.

Achtung:

Der Besitz der Klasse D oder D1 ersetzt die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht! Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt nur in Verbindung mit einem Führerschein der Klasse B und wird für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Verlängert werden kann er danach jeweils um weitere 5 Jahre. Weitere Informationen finden Sie hier.

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