Wir bitten um Vorlage des unbeschädigten Gutachtens im Original. Die Entfernung des Sicherheitsetiketts oder der Klammerung ist nicht gestattet. Wenn Sie möchten, fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie des Gutachtens an, denn das Original wird in Ihrer Fahrerlaubnisakte verbleiben. Das Gutachten können Sie gerne postalisch übersenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes einwerfen. Sie erhalten nach Prüfung des positiven Gutachtens eine Mitteilung, dass die Fahrerlaubnis nun neuerteilt werden kann.
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