Nein, bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig. Die Sperrfrist beinhaltet ein Verbot – gerichtet an die Fahrerlaubnisbehörden – innerhalb dieser Zeitspanne eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Unmittelbar nach Ablauf dieser Frist darf die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen. Wenn Sie jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung stellen, kommt es zu unnötigen zeitlichen Verzögerungen aufgrund der Antragsbearbeitung. Das Verfahren wird sogar noch länger andauern, wenn eine MPU zu fordern ist. Wir empfehlen daher, den Antrag frühzeitig, mindestens drei Monate – wenn Sie bereits wissen, dass eine MPU erforderlich ist, sechs Monate – vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen.