Nach Eingang und Bearbeitung des gestellten Antrages sowie Bezahlung der Kostenrechnung können wir den Prüfauftrag für die gewünschte Klasse an den Technischen Überwachungsverein (TÜV) übermitteln.
Danach erhält die Fahrschule vom eingegangen Prüfauftrag Kenntnis und kann Ihnen dies mitteilen. Die Rechnung der Prüfungsgebühren für die theoretische und praktische Prüfung erhalten Sie direkt vom TÜV.