Der Führerschein verbleibt bis zum 18. Lebensjahr bei der Führerscheinstelle. Nach telefonischer Rücksprache, kann der Führerschein gerne auf Wunsch an die Heimatgemeinde übersandt werden. Wichtig dabei ist, dass die BF17-Bescheinigung bei Aushändigung des Führerscheins entgegen gegeben werden muss.
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