Der Eintrag CE79 berechtigt zum Führen von Kfz bis 7,5t sowie einachsigen Anhängern bis 11t.
Wenn Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird Ihnen die Klasse CE79 beim Umtausch automatisch eingetragen.
Sofern Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse CE79 beantragen möchten, wird ein augenärztliches Gutachten (nach Anlage 6 FeV) und hausärztliches Gutachten (nach Anlage 5 FeV) benötigt.
Wurde Ihnen die Altklasse 3 außerdem vor dem 01.01.1999 erteilt, wird automatisch aufgrund des Bestandschutzes die Klasse C1 und C1E eingetragen.
Die Klasse C1 berechtigt Sie ein Zugfahrzeug bis max. 7,5 t zu führen. Mit der Klasse C1E sind Sie zum Führen einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12 t berechtigt.