Nein, es ist auf die Eintragung in Feld „12“ zu achten. Dort sind die Schlüsselzahlen 79.03 und/oder 79.04 eingetragen. Dies bedeutet, dass eine Fahrberechtigung nur für dreirädrige Kraftfahrzeuge besteht. Hintergrund ist, dass dreirädrige Kraftfahrzeuge ehemals der Fahrzeugklasse B zugeordnet waren. Nach einer Änderung und Zuordnung dieser Fahrzeuge zur Fahrzeugklasse A besteht für einige Inhaber ein Besitzstandsrecht. Es erfolgt daher eine Eintragung der A-Klassen mit den zuvor genannten Schlüsselzahlen.
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