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Die Aufgabe des Wasserrechts ist es, Wasser in seinem natürlichen Kreislauf vor negativen Einwirkungen zu schützen und die Bewirtschaftung der Gewässer zu regeln. Für verschiedenste Nutzungen der Gewässer können Erlaubnisse erteilt werden, wenn diese mit dem Gewässerschutz in Einklang stehen. Auch die Festsetzung von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten liegt im Bereich des Wasserrechts.

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