Als Sachgebiet „Leistung“ sind wir zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören das Bürgergeld, Kosten für Unterkunft und Heizung, einmalige Hilfen sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe für Bürgergeldbezieher. Vor der Antragstellung bieten wir Ihnen ein qualifiziertes Erstberatungsgespräch an, in dem geklärt wird, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II erfüllen oder ob vorrangige Ansprüche bestehen. So werden Sie schnell und unkompliziert darüber informiert, wo Sie finanzielle Unterstützung bekommen.
Dienstleistungen:
Informationen für Erstantragssteller
Leistungen zum Lebensunterhalt