Bestätigter Fall von Geflügelpest
- Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ansbach zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
- Überwachungs- und Schutzzone Geflügelpest
Im Landkreis Ansbach ist in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Leutershausen ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen. Noch am gestrigen Montag waren alle rund 15.000 Mastputen der betroffenen Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt worden.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.
Das Landratsamt Ansbach erlässt dazu für die im Landkreis liegenden Orte eine Allgemeinverfügung, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Dazu gehören unter anderem Beförderungsverbote, Aufstallungspflicht sowie Hygienemaßnahmen wie die Desinfektion von Zu- und Abfahrtswegen.
Die Betriebe sind zudem verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.
Aufgrund der epidemiologischen Annahme, dass Wildvögel für den Ausbruch der Geflügelpest ursächlich sind, beginnt das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach nun mit Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben. In der Schutzzone werden alle gemeldeten Halter von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Puten, Gänse) von Mitarbeitern des Veterinäramtes aufgesucht. Die Tiere werden stichprobenartig klinisch untersucht. Dabei werden unter anderem Tupferproben aus dem Rachen genommen, die dann vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgewertet werden. „Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes. „Damit sind wir in der Lage, schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche einzuleiten.“ Bei den Besuchen der Halter wird auch geprüft, ob weitere Biosicherheitsmaßnahmen notwendig sind oder die Art der Haltung aus tiermedizinischer Sicht verändert werden muss. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes tragen einen Dienstausweis bei sich, den sie auf Verlangen vorzeigen.