Sie erhalten eine Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis unter folgenden grundsätzlichen
Voraussetzungen:
- Einreise mit dem erforderlichen Visum,
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit,
- gültiger Pass oder Passersatz,
- gesicherter Lebensunterhalt (Einkommen, Vermögen, Krankenversicherung) und ausreichender Wohnraum,
- keine Beeinträchtigung von Interessen der Bundesrepublik und
- keine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der Bundesrepublik und keine terroristischen Aktivitäten
- kein Vorliegen eines Ausweisungsgrunds
Zusätzlich müssen Sie noch die besonderen Voraussetzungen erfüllen, die sich aus dem jeweiligen Aufenthaltszweck ergeben.