Inhalt

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis befristet zu nachfolgenden Aufenthaltszwecken:

Ihre Aufenthaltserlaubnis wird entsprechend dem Aufenthaltszweck befristet verlängert, bis dieser erfüllt ist oder die Voraussetzungen für die Erteilung der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis vorliegen.
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung werden zusammen beantragt und erteilt. Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird gleichzeitig die Arbeitsaufnahme geregelt. In der Aufenthaltserlaubnis wird darauf hingewiesen, ob eine Arbeitsaufnahme erlaubt ist. Die Aufenthaltserlaubnis wird mit Auflagen versehen. Aus der Auflage kann man erkennen, zu welchem Zweck die Aufenthaltserlaubnis erteilt ist.

Seite teilen