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Eine Au-pair-Beschäftigung ist die auf ein Jahr befristete Aufnahme eines jungen Ausländers oder einer jungen Ausländerin in einer Familie gegen bestimmte Gegenleistungen. Der Aufenthalt dient dazu, die Sprachkenntnisse und ggf. die Berufserfahrung zu vervollständigen und die Allgemeinbildung durch ein besseres Verständnis des Gastlandes zu erweitern. Voraussetzung ist, dass es sich um Ausländer unter 27 Jahren handelt und der Aufenthalt in einer Familie vorgesehen ist, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn der oder die Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.

Ausländer können auch ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr sowie einen Bundesfreiwilligendienst in Deutschland ableisten.

In der Regel muss vor der Einreise bei allen beabsichtigten Erwerbstätigkeiten ein dementsprechendes Visum der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeholt werden (Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika).

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