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Bedarfsverkehre übersteigen bzw. ergänzen das reguläre ÖPNV-Angebot. Sie kommen beispielsweise in Gebieten und in Verkehrszeiten mit schwacher Nachfrage zum Einsatz. Sie werden also nur dann eingesetzt, wenn ein konkreter Bedarf für einen ÖPNV besteht. Somit werden Leerfahrten vermieden und die Erschließung auch kleinerer Orte ermöglicht.

Anrufsammeltaxi (AST)

Das Anrufsammeltaxi (AST) ermöglicht die Beförderung zum und von einem Bahnhof in die verschiedenen Ortsteile beziehungsweise Gemeinden. Das AST holt von der vereinbarten Haltestelle ab und fährt zum Bahnhof bzw. es holt vom Bahnhof ab und fährt am Zielort bis vor die Haustür. Es fährt damit nicht unbedingt auf dem Linienweg des Busses, sondern wählt den günstigsten Weg. Jedem Bahnhof ist ein Bedienungsgebiet zugeordnet, in dem das AST genutzt werden kann. Zwischen den Bedienungsgebieten zu fahren ist nicht möglich. Das AST muss in der Regel mindestens 1 Stunde vor der Abfahrtszeit bestellt und es muss ein Aufschlag zur normalen Linienfahrkarte entrichtet werden.

Bedienungsgebiete, Fahrpläne, Vorbestellungszeiten und Telefonnummern des Anrufsammeltaxis

Rufbusse (RBu)

Rufbusse werden im Fahrplan als RBu gekennzeichnet. Im Gegensatz zum Anrufsammeltaxi verkehren diese nach einem Linienfahrplan. So werden beispielsweise bei einigen Linien Busse am frühen Morgen als Rufbus-Fahrten durchgeführt, wenn es sich hier um eine Schwachverkehrszeit mit einer nur geringen Nachfrage handelt. Da Rufbusse nach Bedarf fahren, müssen auch diese rechtzeitig bestellt werden. Vorbestellungszeiten und Telefonnummern finden Sie in den jeweiligen Linienfahrplänen. Für Rufbusse gilt der normale VGN-Tarif, ohne Aufschlag.

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