- Zulassungsbescheinigung Teil II (soweit bereits ausgefertigt)
- COC-Bescheinigung/EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (soweit vorhanden)
- Gutachten nach § 21 StVZO oder Art.44 bzw. 45 der Verordnung (EU) 2018/858 einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw.)
- EVB-Nummer der Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten
- Kaufvertrag/ Rechnung im Original (nur soweit keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden kann)
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)