- COC-Bescheinigung/EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers
- Bestätigung des Herstellers/Importeurs, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde
- Bestätigung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle
Bei Importfahrzeugen zusätzlich:
- ggf. ausländische Fahrzeugpapiere ohne Haltereintrag
bei EU-Import:
- Umsatzsteuererklärung des Importeurs (sofern keine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt wird)
bei Import von Drittstaaten außerhalb der EU/EWR:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung und Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
- Kaufvertrag/ Rechnung im Original
- EVB-Nummer der Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)