Inhalt
  • COC-Bescheinigung/EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers
  • Bestätigung des Herstellers/Importeurs, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde
  • Bestätigung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle

Bei Importfahrzeugen zusätzlich:

  • ggf. ausländische Fahrzeugpapiere ohne Haltereintrag

bei EU-Import:

  • Umsatzsteuererklärung des Importeurs (sofern keine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt wird)

bei Import von Drittstaaten außerhalb der EU/EWR:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung und Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
  • Kaufvertrag/ Rechnung im Original
  • EVB-Nummer der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten

Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)

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