Inhalt
  • Vollständige Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • COC-Bescheinigung/EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers oder alternativ Gutachten nach § 21 StVZO einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw.)
  • Bestätigung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original ggf. mit Übersetzung

Bei EU-Import:

  • Umsatzsteuererklärung des importierenden Händlers, wenn Fahrzeug jünger als 6 Monate oder weniger als 6000km gefahren (sofern keine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt wird)
  • Gültiger HU-Prüfbericht aus dem Ausland (sofern bei bisheriger Zulassung in Deutschland bereits eine Hauptuntersuchung hätte erfolgen müssen)

Bei Import von Drittstaaten außerhalb der EU/EWR:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • EVB-Nummer der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten

Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)

Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)

Seite teilen