- Vollständige Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- COC-Bescheinigung/EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers oder alternativ Gutachten nach § 21 StVZO einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw.)
- Bestätigung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original ggf. mit Übersetzung
Bei EU-Import:
- Umsatzsteuererklärung des importierenden Händlers, wenn Fahrzeug jünger als 6 Monate oder weniger als 6000km gefahren (sofern keine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt wird)
- Gültiger HU-Prüfbericht aus dem Ausland (sofern bei bisheriger Zulassung in Deutschland bereits eine Hauptuntersuchung hätte erfolgen müssen)
Bei Import von Drittstaaten außerhalb der EU/EWR:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- EVB-Nummer der Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)