Für die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief ist ein 14 tägiges Aufbietungsverfahren notwendig, ein Ersatzdokument darf erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgestellt werden.
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Für die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief ist ein 14 tägiges Aufbietungsverfahren notwendig, ein Ersatzdokument darf erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgestellt werden.