- Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (soweit vorhanden)
- Ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei (nur bei Teil I)
- Gültige HU- bzw. SP-Bescheinigung
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 04.10.2005 ausgestellt wurden, wird in jedem Fall der Fahrzeugbrief benötigt
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Schriftliche Vollmacht des Halters im Original bei Antragstellung durch einen Dritten
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