Inhalt

Folgende Gebühren werden erhoben:

  • 12,60€ für eine Adressänderung innerhalb des Landkreis Ansbach unter Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I; 16,10€ bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (z.B. bei Namensänderung)
  • 25,10€ für eine Adressänderung bei Zuzug in den Landkreis Ansbach unter Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Beibehalt des Kennzeichens; 2860€ bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (z.B. bei Namensänderung)
  • 28,90€ für eine Adressänderung bei Zuzug in den Landkreis Ansbach unter Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Änderung des Kennzeichens, 32,10€ bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. zuzüglich 10,20€ Wunschkennzeichen und/oder 2,60€ Vorwegzuteilung)
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