Folgende Gebühren werden erhoben:
- 12,00€ für eine Adressänderung innerhalb des Landkreis Ansbach unter Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I; 15,50€ bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (z.B. bei Namensänderung)
- 24,50€ für eine Adressänderung bei Zuzug in den Landkreis Ansbach unter Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Beibehalt des Kennzeichens; 28,00€ bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (z.B. bei Namensänderung)
- 28,30€ für eine Adressänderung bei Zuzug in den Landkreis Ansbach unter Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Änderung des Kennzeichens, 31,50€ bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. zuzüglich 10,20€ Wunschkennzeichen und/oder 2,60€ Vorwegzuteilung)