- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (soweit Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Gültige HU- bzw. SP-Bescheinigung
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Bei fehldenden Hauptwohnsitz in Deutschland: Empfangsbevollmächtigter im Landkreis Ansbach (die persönliche Anwesenheit des zukünftigen Fahrzeughalters ist erforderlich)
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