Inhalt
  • Hausequiden (ausgen. reg. E.) mindestens 4 Monate alt
  • Kälber mindestens 14 Tage alt ab dem 01.01.2023 müssen die Kälber 28 Tage alt sein
  • Ferkel mindestens 10 kg Lebendgewicht

Bei nicht zugerittenen Pferden sind lange Transporte nicht zulässig!
Die Annahme von Aufträgen verpflichtet zu sorgfältiger Planung!

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