- Hausequiden (ausgen. reg. E.) mindestens 4 Monate alt
- Kälber mindestens 14 Tage alt ab dem 01.01.2023 müssen die Kälber 28 Tage alt sein
- Ferkel mindestens 10 kg Lebendgewicht
Bei nicht zugerittenen Pferden sind lange Transporte nicht zulässig!
Die Annahme von Aufträgen verpflichtet zu sorgfältiger Planung!