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Es besteht eine Zulassungspflicht für Transportunternehmer (Zulassungsdauer: 5 Jahre)

Voraussetzungen für Zulassung des Transportunternehmers :

  • Er muss im Mitgliedsstaat ansässig sein (zumindest mit einer Firmenvertretung, falls Drittland-Unternehmer)
  • Ein Nachweis über ausreichendes und geschultes Personal muss erbracht werden
  • Ein Nachweis über ausreichende, angemessene Ausrüstung und organisatorische Verfahren muss erbracht werden
  • Es sind keine einschlägigen, ernsten Verstöße in den letzten drei Jahren bekannt
  • Zulassung darf nur bei einer Behörde in einem einzigen Mitgliedsstaat beantragen werden

Auch die Transportfahrzeuge müssen zugelassen werden (Zulassungsdauer: 5 Jahre) - Voraussetzungen:

  • Änderungen bei Personal oder Fahrzeugen müssen innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen an das Veterinäramt gemeldet werden
  • dem Veterinäramt muss ein Befähigungsnachweise für Personal (Fahrer, Betreuer) vorgelegt werden.
  • Der Einsatz eines Navigationssystems (Art. 6 Abs. 9) ab sofort für Neufahrzeuge und ab 2009 für alle zugelassenen Fahrzeuge ist vorgeschrieben. Die Aufzeichnungen sind mind. 3 Jahre aufzubewahren.
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