Inhalt

Für Transporte bis zu 65 km gilt:

  • nur transportfähige Tiere dürfen transportiert werden
  • es müssen einwandfreie Transportmittel verwendet werden
  • nur geschulte oder qualifizierte Personen dürfen den Transport durchführen
  • keine Gewaltanwendung bei den Tieren
  • der Transport muss ohne Verzögerung durchgeführt werden
  • ausreichende Betreuung und Versorgung muss gewährleistet sein


Für Transporte über 65 km und bis zu 8 Stunden Dauer gilt:

  • Viehhändler und Transporteure müssen zugelassen werden
  • Die Zulassung erfolgt durch das Veterinäramt
  • Die Zulassung ist 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden
  • Änderungen bei Personal oder Fahrzeugen sind dem Veterinäramt mitzuteilen


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