Für Transporte bis zu 65 km gilt:
- nur transportfähige Tiere dürfen transportiert werden
- es müssen einwandfreie Transportmittel verwendet werden
- nur geschulte oder qualifizierte Personen dürfen den Transport durchführen
- keine Gewaltanwendung bei den Tieren
- der Transport muss ohne Verzögerung durchgeführt werden
- ausreichende Betreuung und Versorgung muss gewährleistet sein
Für Transporte über 65 km und bis zu 8 Stunden Dauer gilt:
- Viehhändler und Transporteure müssen zugelassen werden
- Die Zulassung erfolgt durch das Veterinäramt
- Die Zulassung ist 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden
- Änderungen bei Personal oder Fahrzeugen sind dem Veterinäramt mitzuteilen