Inhalt

Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.

In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungs- oder Teileigentum werden pro Grundstück ausgestellt.

Es müssen dabei alle Gebäude, die sich auf dem Grundstück befinden, erfasst werden, also auch Garagen, Garten-häuser, Schuppen und sonstige Nebengebäude.

Weisen Sie jeder Einheit, jedem Raum und jedem Stellplatz eine eindeutige eingekreiste arabische Ziffer (① ② ③) zu. Räume der gleichen Wohnung sind mit der identischen Ziffer zu kennzeichnen.

Alle Bereiche, die als Gemeinschaftseigentum gelten sollen (z.B. Heizräume, Treppenhäuser, etc.), sind mit dem eingekreisten Buchstaben „G“ (Ⓖ) zu kennzeichnen.

Geben Sie für die Räume die jeweilige eindeutige Nutzung an. Bitte achten Sie darauf, dass die Ansichten mit den Grundrissen übereinstimmen.

Die Flächen für zur Wohnung gehörende Terrassen und Stellplätze sind eindeutig mit Maßangaben (Länge, Breite, Abstand zu Grundstücksgrenzen) auf dem Grundstück und der jeweiligen eingekreisten arabischen Ziffer zu markieren.

Antragsteller/-innen müssen sowohl auf dem Antrag als auch auf sämtlichen Aufteilungsplänen unterschreiben.

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