Wenn Sie Tätigkeiten ausüben, die mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, können Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde als Lebensmittelunternehmer online registrieren lassen. Nach dem Versand der Online-Registrierung wird eine ausdruckbare Bescheinigung an das BayernID-Postfach übermittelt. Für die Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie Ihr authega-Zertifikat oder Ihren elektronischen Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel/eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät/Smartphone und die AusweisApp.
Onlineantrag: Meldung nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene