Lebensmittelbetriebe wie:
- Groß- und Einzelhandel
- Herstellerbetriebe
- Wochenmärkte
- Gaststätten
- Imbissstuben
- Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen und Altenheime).
Besichtigt werden hierbei:
- Betriebsräume (z.B. Verkaufs-, Arbeits-, Lager- und Kühlräume),
- Gegenstände,
- Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen.