Inhalt
  • die Sauberkeit von Arbeitstischen, Maschinen und Arbeitsgeräten der bauliche Zustand der Räume (Böden, Decken, Wände, Fenster, Türen)
  • Kühl- und Tiefkühleinrichtungen
  • die Abfalllagerung
  • sanitäre Einrichtungen Personalhygiene (Schutzkleidung, Haarschutz)
  • Lagerung der Lebensmittel
  • evt. Ungezieferbefall
  • Transport von Lebensmittel in Gebinden und Fahrzeugen.

Die Überwachung erfolgt durch

  • regelmäßige Überprüfungen (Betriebskontrollen) und
  • Probenahmen
  • die Untersuchung und Begutachtung der Proben erfolgt durch das Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) (www.lgl.bayern.de)
  • es handelt sich hierbei um eine besondere staatliche Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in der hochqualifizierte Spezialisten verschiedener Fachrichtungen (Tierärzte, Ärzte, Chemiker, Lebensmitteltechnologen) die erforderlichen mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen bis hin zur Spurenanalytik durchführen zu können
  • das LGL hat seinen Sitz in Erlangen und Außenstellen in Oberschleißheim und Würzburg

Jeder Betrieb wird regelmäßig ein- bis zweimal jährlich unangemeldet kontrolliert. Im Übrigen richtet sich die Häufigkeit der Betriebskontrollen nach der Produktart und -menge (Gefahrenpotential), der personellen und apparativen Ausstattung des Betriebes, der Ausgestaltung des Eigenkontrollsystems und ggf. örtlichen Besonderheiten. Bei festgestellten Verstößen können folgende Maßnahmen eingeleitet werden:

  • mündliche oder schriftliche Belehrung, einen festgestellten Mangel zu beheben,
  • Erhebung eines Verwarnungsgeldes (in der Regel durch den Lebensmittelkontrolleur vor Ort)
  • Verhängung eines Bußgeldes (bis zu 25.000 €) durch Erlass eines Bußgeldbescheides,
  • bei strafbaren Verstößen Erstattung einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
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