Die Folge von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz können Verwarnungen und Bußgelder in erheblicher Höhe sein.
Unser Ziel ist es jedoch, präventiv tätig zu sein und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren.
Sie können bei uns Ausnahmegenehmigungen vom Jugendarbeitsschutzgesetz beantragen. Des Weiteren gehört der Meldebogen Jugendschutz bei Gestattungsanfragen nach dem GastG in unseren Bereich.
Natürlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den ordnungsrechtlichen Jugendschutz gerne zur Verfügung.