Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Ansbach
Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
14.12.2023
09:30 bis 10:30 Uhr
1. OG, Raum 1.35 und 1.36
14,00 €
30 Personen maximal
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Informationsveranstaltung für Personen die beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen oder in Küchen bzw. sonstigen Einrichtungen beschäftigt werden. Sie benötigen vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG, die nicht älter als drei Monate ist.
Telefonische Anmeldung erforderlich unter 0981 468-7102:
Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
Montag - Donnerstag von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr