Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie des Bayerischen Biodiversitätsprogramms 2030.
Beschreibung
Insbesondere Mittel- und Niederwälder, Biberlebensräume, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) werden gefördert.
Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn die Maßnahme der naturschutzfachlichen Zielsetzung entspricht und sich die Fläche in folgenden Gebieten befindet:
- Gebiet des Europäischen Netzes Natura 2000
- Fläche des bayerischen Biotopverbundes (BayernNetzNatur)
- naturschutzrechtlich festgelegtes Schutzgebiet (z. B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark)
- gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes
- Fläche, auf der ein Artenhilfsprojekt durchgeführt wird
- Lebensraum der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) außerhalb eines Natura 2000-Gebietes
- Biberlebensraum
- Stockausschlagswald
Verfahrensablauf
Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Die Antragstellung muss in der Regel im November des Vorjahres bis 31. Mai des laufenden Jahres erfolgen
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Maßnahmenblatt
- ggf. Arbeitsplan
- ggf. Pachtverträge
- ggf. Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Pächters
- ggf. weitere Unterlagen
Weiterführende Links
- Richtlinie über Zuwendungen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNPWaldR 2021)
- Förderung und Zuschüsse für den Waldbesitzer, finanzielle Förderung in Bayern
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.