Fotomustertafel - Qualitätsmerkmale biometrischer Fotos für Dokumente

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Zur Herstellung des Kartenführerscheins bedarf es eines biometrischen Passbildes (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV). Welche Vorgaben es dabei zu beachten gilt, können Sie der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Bitte helfen Sie uns, unnötige Nachforderungen zu vermeiden indem Sie auf die Einhaltung der Vorgaben achten.

Hier die wichtigsten Vorgaben in Kürze dargestellt:

Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein

Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein

Neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund sind Pflicht

Das Gesicht muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein (keine Selfies)

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