Nationals Waffenregister Identifikationsnummer (NWR-ID)

Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 benötigen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ihre NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) sofern sie eine Waffe von einem Waffenhersteller bzw. Waffenhändler erwerben oder an diesen überlassen. Die NWR-ID erhalten Sie von Ihrer zuständigen Waffenbehörde.

Formulare

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.