Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen; Anmeldung zum Fachkundelehrgang mit Prüfung

Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zu erhalten, müssen Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen ihre Fachkunde im Umgang mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen nachweisen.

Beschreibung

Zum Erwerb der Fachkunde im Umgang mit Treibladungspulver ist in der Regel ein entsprechender staatlich anerkannter Lehrgang zu besuchen, der zumeist von privaten Anbietern veranstaltet wird. Für die Teilnahme an dem Lehrgang benötigen Sie eine sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die dem Lehrgangsträger vor Lehrgangsbeginn vorgelegt werden muss. Die sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von den Kreisverwaltungsbehörden ausgestellt.

Die bei erfolgreich absolvierter Prüfung nachgewiesene Fachkunde berechtigt allerdings noch nicht zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver, ist aber wesentliche Voraussetzung für eine entsprechende Erlaubnis.

Die Erlaubnis wird von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt, wenn die übrigen notwendigen Voraussetzungen wie z. B. die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist und ein entsprechendes Bedürfnis für den Umgang mit Treibladungspulver nachgewiesen wird.

Kosten

  • Lehrgangsgebühren des Veranstalters
  • Prüfungsgebühren
  • Gebühren der Kreisverwaltungsbehörden

Weiterführende Links

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.