Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beratung, Auskunft und Erlass von Anordnungen

Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sind ganz allgemein definiert als Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Beschreibung

Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sind ganz allgemein definiert als Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Überwiegend handelt es sich hierbei um umwelt- oder gesundheitsgefährdende Schadstoffe, die entweder im Rahmen längerfristiger gewerblicher und industrieller Nutzung oder durch Einzelereignisse, wie z.B. Ölunfälle, in den Boden gelangen und dort regelmäßig Gefährdungen für den Menschen, das Grundwasser oder landwirtschaftliche Nutzpflanzen hervorrufen.

Das Landratsamt übernimmt in diesem Bereich als untere Bodenschutzbehörde alle Verwaltungsaufgaben zur Vermeidung, Aufklärung und Beseitigung solcher Gefährdungen. Gleichzeitig sollen hierbei nachhaltig die Funktionen unserer wertvollen Schutzgüter Boden und Grundwasser gesichert und bei Bedarf wiederhergestellt werden.

Um Schädigungen der Bodenfunktionen und den oben genannten Gefährdungen entgegenzuwirken, können auch Sie mithelfen, indem Sie dem Landratsamt konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten unverzüglich mitteilen. Unter bestimmten Umständen kann für eine solche Mitteilung sogar eine gesetzliche Verpflichtung bestehen (nachzulesen in Art. 1 Satz 1 des Bayerischen Bodenschutzgesetzes - BayBodSchG).

Kosten

Abhängig von Art der Auskunft / Anordnung; Berechnung nach dem Kostengesetz (KG) / Kostenverzeichnis (KVz)

Weiterführende Links

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.