Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung
Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Die Maßnahmen werden in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist ein wichtiges Instrument der Naturschutzpolitik der Staatsregierung zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Beschreibung
Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äckern, Streuobstbeständen und Teichen gefördert. Landwirte sowie sonstige Landbewirtschafter verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Dabei werden Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung in der Regel mit dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel und flexibel mit Zusatzleistungen oder Erschwernissen (z.B. Mahd mit Messermähwerk, Erhalt von Streuobstbäumen oder Altgrasstreifen) kombiniert. Dieser modulare Ansatz schafft die Möglichkeit, spezifisch auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe einzugehen.
Durch die Förderung sollen die zusätzlichen Kosten bei der naturschonenden Bewirtschaftung und die Einkommensverluste ausgeglichen werden.
Im Video »Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm - so funktioniert's" der Regierung von Niederbayern werden konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Biotoptyp "Wiese" praxisnah vorgestellt und das Förderprogramm übersichtlich erklärt.
Verfahrensablauf
Vor der Antragstellung kann sich der interessierte Landwirt vorab bei einem Beratungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde informieren, ob seine Fläche grundsätzlich geeignet ist und welche Maßnahmenkombination möglich und sinnvoll ist. Geeignete Flächen können jederzeit für eine Aufnahme in der nächsten Förderperiode bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgemerkt werden.
Die Antragstellung erfolgt in einem jährlich festgesetzten Zeitraum (in der Regel von Januar bis Februar des ersten Verpflichtungsjahres). Im Rahmen der Antragstellung ist das Beratungsgespräch bei der unteren Naturschutzbehörde zur Erstellung des Bewertungsblattes verpflichtend. Nach dem Beratungsgespräch ist während der Antragszeit der AUM-Grundantrag bei dem für den Betrieb zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.
Vertragsverlängerung
Den Bewirtschaftern, deren Flächen sich bereits im Vertragsnaturschutzprogramm befinden und im Jahr 2024 auslaufen, werden Anfang Dezember Termine für das zwingend notwendige Beratungsgespräch zugesendet. Sollen einzelne Flächen nicht verlängert, oder neue Flächen in den Vertrag mit aufgenommen werden, so kann dies im Beratungsgespräch vereinbart werden.
Wir bitten Sie hiermit ausdrücklich, den im Schreiben genannten Termin persönlich wahrzunehmen, da Terminverschiebungen, aufgrund der Vielzahl der anstehenden Verlängerungen und Neuabschlüsse, dieses Jahr leider nur bedingt berücksichtigt werden können!
Bitte halten Sie für das Beratungsgespräch folgende Unterlagen bereit:
- Bewertungsblatt für den Zeitraum 2020-2024
- Bei Streuobstmaßnahmen: Luftbild mit Einzeichnung der förderfähigen Bäume
- FID weiterer Feldstücke oder Flurnummer und Gemarkung, falls neue Flächen aufgenommen werden sollen
Falls Sie die VNP-Verpflichtung nicht fortführen wollen, senden Sie uns bitte die beigefügte Rückantwort baldmöglichst per Post oder per E-Mail zu, um so Zeit und Haushaltsmittel optimal ausnutzen zu können.
Neuaufnahme in das Vertragsnaturschutzprogramm
Für die Neuaufnahme Ihrer Flächen in das Vertragsnaturschutzprogramm ist das Formular Anfrage Neuaufnahme auszufüllen. Dieses Formular ist der Unteren Naturschutzbehörde zuzusenden.
Bitte beachten Sie, dass folgende Mindestanforderungen für die Aufnahme von Flächen in das Vertragsnaturschutzprogramm notwendig sind:
- Es liegt für die von Ihnen bewirtschaftete Fläche eine Flächenidentifikationsnummer (FID) und für Ihren Betrieb eine Betriebsnummer beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor.
- Ihr Betrieb bewirtschaftet mindestens 0,3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Wald).
- Die beantragte Förderfläche ist mindestens 500 m² groß.
- Die Fläche liegt nicht innerorts.
- Antragsteller ist der Bewirtschafter der Fläche.
Weiterführende Links
- Förderwegweiser Agrarumweltmaßnahmen
- Video >> Naturtalente & Vertragsnaturschutzprogramm
- Video »Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm - so funktioniert's"
- Maßnahmenübersicht Verpflichtungszeitraum 2024-2028PDF, 102 kB
- Merkblatt Agrarumweltmaßnahmen Verpflichtungszeitraum 2024-2028PDF, 630 kB
- Hinweise zum VNP - Mahd von innen nach außenPDF, 647 kB
- Hinweise Stammhöhenmessung StreuobstPDF, 232 kB
- VNP und Dauergrünland – Schreiben des MinisteriumsPDF, 405 kB
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.