Naturschutzrecht; Aufgabenbereiche der Unteren Naturschutzbehörde

Beschreibung

Aufgabenbereiche

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist es Aufgabe der Naturschutzbehörden,

  • des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit als Oberster Naturschutzbehörde,
  • der 7 Regierungen als Höhere Naturschutzbehörden
  • sowie der 71 Landratsämter und 25 kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden,

für die Durchführung und Umsetzung der Naturschutzgesetze der Europäischen Union sowie von Bund und Land zu sorgen.

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Ansbach ist in erster Linie zuständig und verantwortlich

  • für den Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und der weiteren naturschutzrechtlichen Regelungen (z.B. Verordnungen über Schutzgebiete, Natura 2000, BayKompV)
  • für alle naturschutzfachlichen Belange im bebauten und unbebauten Bereich und setzt letztlich den Naturschutz in der Fläche um.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt in Verbindung mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) die rechtlichen Belange des Natur- und Artenschutzes vor.
Die Naturschutzgesetze behandeln z.B. die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, Natura 2000-Gebiete und andere Schutzgebiete sowie Biotope und den Schutz von wild lebenden Tieren und Pflanzen u.v.m.

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.