Naturschutz; Freiflächengestaltungsplan
Ein Freiflächengestaltungsplan stellt alle baulichen Anlagen, versiegelten Flächen und Vegetationsflächen dar. Er ist Bestandteil des Bauantrages. In ihm werden insbesondere vorhandene Bäume und Sträucher, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, geplante Vegetationsflächen und neu zu pflanzende Gehölze eingetragen. Derartige Pläne werden zum Beispiel beim Bau eines Einfamilienhauses im Außenbereich gefordert.
Beschreibung
Im Freiflächengestaltungsplan sind der Ausgangszustand vor dem Eingriff sowie die Auswirkungen des Eingriffs darzustellen; insbesondere Art und Umfang der versiegelten Flächen, Einfriedungen und geplante Eingrünungs- sowie ggf. erforderliche Kompensationsmaßnahmen (inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach der Bayerischen Kompensationsverordnung). Vorgesehene Gehölze sind auf Artniveau (botanische Bezeichnung) zu konkretisieren. Die angedachte Pflanzqualität sowie die Anzahl und die An¬ordnung der Gehölze sind aufzuzeigen. Auch der Artenschutz sowie ggf. Belange des europäischen Netzes „Natura 2000“ sind darin zu berücksichtigen.
Bei der Darstellung der Inhalte sind die Vorgaben der Planzeichenverordnung zu berücksichtigen. In jedem Fall sind die verwendeten Signaturen und Planzeichen in einer Legende verständlich zu erläutern. Sachverhalte, die sich zeichnerisch nur unzureichend darstellen lassen, können textlich erläutert werden.
Aufgrund der inhaltlichen Anforderungen sollen Freiflächengestaltungspläne von fachlich qualifizierten Planern, z. B. Landschaftsarchitekten erarbeitet werden.
Für kleinere Vorhaben können nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde - je nach Ausmaß des Eingriffs - vereinfachte Pläne verfasst werden, die nicht zwingend nach der Planzeichenverordnung zu erstellen sind.
Solche Freiflächengestaltungspläne müssen dennoch alle relevanten und von der Unteren Naturschutzbehörde geforderten Angaben, wie Art, Ausmaß und konkrete Lage des Eingriffs sowie der Ausgleichsmaßnahmen, enthalten.
Hier finden Sie eine beispielhafte Skizze eines vereinfachten Freiflächengestaltungsplanes.
Das genaue Ausmaß und die zu behandelnden Themen sind im konkreten Fall immer mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Weiterführende Links
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.