Naturschutz; Schutzgebiete
Beschreibung
Im Landkreis Ansbach gibt es:
- 15 Naturschutzgebiete,
- 49 geschützte Landschaftsbestandteile,
- 75 Naturdenkmale,
- 2 Landschaftsschutzgebiete und
- 1 Naturpark sowie
- 20 Natura 2000 Gebiete.
Die Untere Naturschutzbehörde wirkt bei der Festsetzung und Kontrolle von Schutzgebieten mit.
In Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen werden vor allem seltene Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten geschützt. Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur. Besonders alte und markante Bäume oder Abbaustellen mit geologischem Wert wurden hier unter Schutz gestellt.
Das Landschaftsschutzgebiet Hesselberg dient dem Schutz des Landschaftsbildes am und um den Hesselberg, aber auch dem Schutz der besonders wertvollen Tier- und Pflanzenwelt am Berg.
Der Naturpark Frankenhöhe beinhaltet eine Schutzzone, die den Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes entspricht. Ziel des Naturparks ist es, das Landschaftsbild zu erhalten und den Naturgenuss zu fördern.
Unter Natura 2000 verbergen sich 2 europäische Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt wurden:
1. Die Vogelschutzrichtlinie - Sie hat zum Ziel, alle europäischen Vogelarten mit ihren Lebensräumen zu schützen.
2. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - Sie will Tiere, Pflanzen und Lebensräume an ihren Verbreitungsschwerpunkten in Europa schützen.
Naturschutzgebiete (NSG)
Als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesene Flächen beherbergen besonders seltene oder gefährdete Biotoptypen sowie Tier- und Pflanzenarten deren Vorkommen durch das Schutzgebiet geschützt und langfristig gesichert werden sollen.
Alle Handlungen, die die schützenswerten Arten oder Strukturen der Schutzgebiete beeinträchtigen können sind verboten.
Im Landkreis Ansbach gibt es 15 Naturschutzgebiete. Die Untere Naturschutzbehörde wirkt bei der Festsetzung und Kontrolle von Schutzgebieten mit.
Die genauen Schutzziele, Abgrenzungen und Verbote können Sie der jeweiligen Schutzgebietsverordnung entnehmen.
Naturschutzgebiete im Landkreis Ansbach im Überblick:
- Ampfrachsee - SchnelldorfPDF, 3 MB
- Ellenbach - Bechhofen und ArbergPDF, 3 MB
- Feuchtflächen am hammerschmiedsweiher - EhingenPDF, 6.5 MB
- Großlellenfelder Moor - Arberg und UnterschwaningenPDF, 2.3 MB
- Kappel- Heglauerwasen - Ornbau und MerkendorfPDF, 2.5 MB
- Karrachsee - WindelsbachPDF, 8.2 MB
- Kühberg bei Gastenfelden - Buch am WaldPDF, 5.9 MB
- Moosteile am Klarweiher - EhingenPDF, 4.7 MB
- Nasswiesen Lierenfeld - WassertrüdingenPDF, 4.5 MB
- Schafhutungen um Kirnberg - Gebsattel Geslau und NeusitzPDF, 10.4 MB
- Schandtauberhöhle - RothenburgPDF, 4.6 MB
- Trockenrasenhutung Cadolzhofen - WindelsbachPDF, 5 MB
- Vogelfreistätte Großer und Kleiner Lindleinsee - Neusitz und RothenburgPDF, 5.1 MB
- Vogelfreistätte Walk Gaisweiher - DinkelsbühlPDF, 11 MB
- Weiherboden bei Anfelden - OberdachstettenPDF, 4.3 MB
Ob Ihre Flächen in einem Schutzgebiet liegen, können Sie im FinWeb nachsehen.
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) können sowohl einzelne Objekte, mit flächenhafter Ausdehnung, wie bspw. Streuwiesen, als auch Objektgruppen wie Alleen oder Hecken darstellen. Bei Geschützten Landschaftsbestandteilen steht weniger die Einzigartigkeit oder Eigenart wie bei Naturdenkmalen im Vordergrund, sondern eher die Funktionalität der Natur. Im Landkreis Ansbach gibt es 49 Geschützte Landschaftsbestandteile.
Die Naturschutzbehörde wirkt bei der Festsetzung und Kontrolle von Schutzgebieten mit.
Die genauen Schutzziele, Abgrenzungen und Verbote können Sie der jeweiligen Schutzgebietsverordnung entnehmen.
Geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Ansbach
Abbaugruben (ehem.) im Landkreis Ansbach
- Schutzgebietsverordnung - Brühlwiese bei HagenauPDF, 3.9 MB
- Schutzgebietsverordnung - Chorweiher mit VerlandungszonePDF, 3.3 MB
- Schutzgebietsverordnung - Enzianwiese bei StadelPDF, 3 MB
- Schutzgebietsverordnung - Feuchtfläche am Mauchgraben bei RühlingstettenPDF, 6.7 MB
- Schutzgebietsverordnung - Feuchtgebiet Saubrunnen bei HohenbergPDF, 3.2 MB
- Schutzgebietsverordnung - Feuchtgebiet TempelweiherPDF, 4.8 MB
- Schutzgebietsverordnung - Hangquellenmoor am HesselbergsüdhangPDF, 4.6 MB
- Schutzgebietsverordnung - Heidefläche bei MönchsrotPDF, 4.9 MB
- Schutzgebietsverordnung - Kaltenbronner Hut mit Hofweiher und LorenzenweiherPDF, 4.8 MB
- Schutzgebietsverordnung - Krummweiher beim SteineweilerPDF, 4.1 MB
- Schutzgebietsverordnung - Leuzhofer HolzPDF, 3.7 MB
- Schutzgebietsverordnung - Magerwiesen bei WaffenmühlePDF, 1.1 MB
- Schutzgebietsverordnung - Orchideenwiese bei SachsbachPDF, 4.9 MB
- Schutzgebietsverordnung - Pfeiffengraswiese am BrennhofPDF, 3.2 MB
- Schutzgebietsverordnung - Pfeiffengraswiese bei WolfertsbronnPDF, 4 MB
- Schutzgebietsverordnung - Rangen am Schloß ColmbergPDF, 5 MB
- Schutzgebietsverordnung - Sandgrube am Oberen BrunnweiherPDF, 3.4 MB
- Schutzgebietsverordnung - Sandgrube bei FetschendorfPDF, 2.7 MB
- Schutzgebietsverordnung - Sandgrube bei HaslachPDF, 4 MB
- Schutzgebietsverordnung - Sandgrube bei KaltenkreuthPDF, 4.1 MB
- Schutzgebietsverordnung - Schreinermühlbach mit AuwaldPDF, 3.3 MB
- Schutzgebietsverordnung - Schreinermühlbach mit Streuwiese und feuchten WirtschaftswiesenPDF, 3.3 MB
- Schutzgebietsverordnung - StöckfeldPDF, 5.3 MB
- Schutzgebietsverordnung - Streuwiese an den RohrweihernPDF, 3.9 MB
- Schutzgebietsverordnung - Tränkweiher mit Verlandungazone bei ErlmühlePDF, 4.9 MB
- Schutzgebietsverordnung - Ungetsheimer HutPDF, 3.4 MB
- Schutzgebietsverordnung - Verladungsbiotop mit Streuwiesen RappelachPDF, 4.1 MB
- Schutzgebietsverordnung - Weiherdamm mit Alteichen und Feuchtwiese bei GaishofPDF, 3.5 MB
- Schutzgebietsverordnung - Ziegelweiher bei ZiegelhausPDF, 3.5 MB
Ob Ihre Flächen in einem Schutzgebiet liegen, können Sie im FinWeb nachsehen.
Naturdenkmäler (ND)
Ein Naturdenkmal (ND) ist ein unter Schutz stehendes, besonderes Landschaftselement. Dazu zählen bspw. außergewöhnlich alte und große Einzelbäume und geologische Besonderheiten, die aus ökologischen, wissenschaftlichen oder historischen Gründen schutzwürdig sind. Naturdenkmale werden per Rechtsverordnung ausgewiesen.
Im Landkreis Ansbach gibt es insgesamt 78 Naturdenkmäler.
Die genauen Schutzziele, Abgrenzungen und Verbote können Sie der jeweiligen Schutzgebietsverordnung entnehmen.
Naturdenkmäler im Landkreis Ansbach:
- Naturdenkmale flächig AN VerordnungPDF, 4.7 MB
- ND VerordnungPDF, 1.8 MB
Ob Ihre Flächen in einem Schutzgebiet liegen, können Sie im FinWeb nachsehen.
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Sie schützen auch kultivierte, vom Menschen genutzte Natur und sind in der Regel großflächiger und mit weniger tiefgreifenden Nutzungseinschränkungen verbunden als dies bspw. in Naturschutzgebieten der Fall ist. Besonders das Landschaftsbild spielt in Landschaftsschutzgebieten eine wichtige Rolle.
Auch wegen einer besonderen Erholungsfunktion oder in Gebieten in denen eine naturverträgliche, oft traditionelle, Nutzung durch den Menschen bewahrt oder rehabilitiert werden soll kann ein Gebiet als LSG ausgewiesen werden.
Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten (NSG) stehen bezüglich des Schutzzwecks abiotische Faktoren im Vordergrund.
Im Landkreis Ansbach gibt es 2 Landschaftsschutzgebiete. Einen großen Komplex innerhalb des Naturparks Frankenhöhe, der dessen Schutzzone darstellt sowie das LSG am Hesselberg.
Die genauen Schutzziele, Abgrenzungen und Verbote können Sie der jeweiligen Schutzgebietsverordnung entnehmen.
Die Naturschutzbehörde wirkt bei der Festsetzung und Kontrolle von Schutzgebieten mit.
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Ansbach
- Landschaftsschutzgebietsverordnung HesselbergPDF, 18 MB
- Verordnung über den Naturpark FrankenhöhePDF, 4.6 MB
Ob Ihre Flächen in einem Schutzgebiet liegen, können Sie im FinWeb nachsehen.
Naturpark Frankenhöhe
Als Naturparke werden großflächige, naturräumlich zusammenhängende Gebiete ausgewiesen, die bereits großteils unter Landschaftsschutz stehen, sich besonders zur Erholung eignen und in denen durch die Förderung verschiedener (traditioneller) Nutzungsformen eine umweltgerechte Landnutzung und damit den Erhalt, die Entwicklung und Wiederherstellung der Arten- und Biotopvielfalt angestrebt wird.
Im Landkreis Ansbach gibt es einen Naturpark, den Naturpark Frankenhöhe.
Die genauen Schutzziele, Abgrenzungen und Verbote können Sie der Verordnung über den Naturpark Frankenhöhe entnehmen.
Ob Ihre Flächen in einem Schutzgebiet liegen, können Sie im FinWeb nachsehen.
Natura 2000-Gebiete
Natura 2000 ist ein europaweites Netz aus Schutzgebieten, das sich aus FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und SPA-Gebieten (special protected areas, die die Schutzflächen der Vogelschutz-Richtlinie darstellen) zusammensetzt. Beide Richtlinien nennen in ihren Anhängen Arten und Lebensraumtypen die zu schützen sind. Natura 2000 Gebiete stellen ein wichtiges Instrument zur Sicherung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der in den Anhängen der Richtlinien gelisteten Arten und Lebensraumtypen dar.
Im Landkreis Ansbach gibt es 20 Natura 2000 Gebiete, 17 FFH-Gebiete und 3 SPA-Gebiete, die sich teilweise überschneiden und manchmal aus mehreren, räumlich getrennten Teilflächen bestehen.
Alle Handlungen, die die schützenswerten Arten der Schutzgebiete beeinträchtigen können, sind verboten.
Natura 2000-Gebiete im Landkreis Ansbach:
FFH-Gebiete:
Gebietsname: | Gebietsnummer | Gemeinde |
Mausohrkolonien in Steigerwald, Frankenhöhe und Windsheimer Bucht | 6428-302 | Dombühl, Flachslanden, Rothenburg |
Endseer Berg | 6527-371 | Steinfsfeld |
Naturwaldreservate der Frankenhöhe | 6527-372 | Flachslanden, Neusitz, Windelsbach |
Anstieg der Frankenhöhe östlich der A 7 | 6528-371 | Burgbernheim, Flachslanden, Gallmersgarten, Illesheim, Marktbergel, Oberdachstetten, Obernzenn, Steinsfeld, Windelsbach |
Hutungen der Frankenhöhe | 6627-301 | Buch a. Wald, Gebsattel, Neusitz, Windelsbach |
Taubertal nördlich Rothenburg und Steinbachtal | 6627-371 | Adelshofen, Rothenburg, Steinsfeld |
Hutungen am Rother Berg und um Lehrberg | 6628-371 | Colmberg, Lehrberg, Leutershausen |
Kammmolch-Habitate um Eichelberg und Fichtholz bei Colmberg | 6628-372 | Colmberg, Lehrberg |
Tierweiher bei Hinterholz und Weiher am Aubühl | 6628-373 | Lehrberg, Leutershausen |
Sonnensee und Birkenfelser Forst | 6629-371 | Flachslanden, Lehrberg |
Bibert und Haselbach | 6630-301 | Bruckberg, Dietenhofen, Großhabersdorf |
Klosterberg und Gailnauer Berg | 6727-371 | Dombühl, Wettringen, Wörnitz |
Feuchtgebiete im südlichen Mittelfränkischen Becken | 6829-371 | Arberg, Bechhofen, Dombühl, Dentlein a. Forst, Ehingen, Herrieden, Unterschwaningen |
Obere Altmühl mit Brunst-Schwaigau und Wiesmet | 6830-371 | Arberg, Aurach, Bechhofen, Burgoberbach, Haundorf, Herrieden, Leutershausen, Merkendorf, Ornbau, Weidenbach, Wolframs-Eschenbach |
Gewässerverbund Schwäbische und Fränkische Rezat | 6832-371 | Lichtenau, Mitteleschenbach, Neuendettelsau, Sachsen b. Ansbach, Windsbach |
Hesselberg |
6929-371 |
Ehingen, Gerolfingen, Röckingen, Wittelshofen |
Wörnitztal |
7029-371 |
Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Gerolfingen, Mönchsroth, Röckingen, Schnelldorf, Schopfloch, Wassertrüdingen, Weiltingen, Wilburgstetten, Wittelshofen |
SPA-Gebiete:
Gebietsname |
Gebiets-Nr. |
Gemeinde |
Taubertal in Mittelfranken |
6627-471 |
Adelshofen, Rothenburg, Steinsfeld |
Altmühltal mit Brunst-Schwaigau und Altmühlsee |
6728-471 |
Arberg, Aurach, Bechhofen, Burgoberbach, Colmberg, Geslau, Herrieden, Leutershausen, Merkendorf, Ornbau, Weidenbach |
Nördlinger Ries und Wörnitztal |
7130-471 |
Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Gerolfingen, Mönchsroth, Röckingen, Schnelldorf, Schopfloch, Wassertrüdingen, Weiltingen, Wilburgstetten, Wittelshofen |
Ob Ihre Flächen in einem Schutzgebiet liegen, können Sie im FinWeb nachsehen.
Weitere Informationen
Schutzbestimmungen und Verbote können Sie in der jeweiligen Schutzgebietsvorordnung nachlesen. Diese erhalten Sie bei der Naturschutzbehörde oder oben unter der jeweiligen Schutzkategorie.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.