Immissionsschutzrecht; Aufgabenbereiche
Der Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Immissionen vorzubeugen.
Beschreibung
Genehmigung und regelmäßige Überwachung von besonders umweltrelevanten Anlagen.
Dazu gehören im Landkreis Ansbach z.B. folgende Betriebe:
Feuerungsanlagen, Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Abfallentsorgungsbetriebe, Bauschuttrecyclinganlagen, Asphaltmischanlagen, Kompostieranlagen, Masttieranlagen, Schießanlagen, Motocross-Strecken, Oberflächenbehandlungsanlagen, Druckereien, Lackieranlagen, Anlagen zur Nahrungsmittelherstellung, Kälteanlagen, Flüssiggasläger
Vollzug der Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Dazu gehören z.B.
- 1. BImSchV für kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- 2. BImSchV für chemische Reinigungsanlagen
- 12. BImSchV für Störfallbetriebe
- 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung
- 20. und 21. BImSchV für Tankstellen
- 32. BImSchV für laute Geräte und Maschinen (Rasenmäher, Baumaschinen, etc.)
- 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
- 44. BlmSchV Register Feuerungsanlagen
Immissionsschutzrechtliche Beurteilung in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) und bei umweltrelevanten Einzelbauvorhaben
Beratung zu allgemeinen Fragen des Immissionsschutzes
Bearbeitung von anlagenbezogenen Emissionen (z. B. Lärm, Geruch, Licht)
Weiterführende Links
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
- Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
- Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
- Feuerungsanlagen; Anzeige
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.