Ausfuhrkennzeichen
Ein bisher in Deutschland zugelassenes Fahrzeug soll dauerhaft ins Ausland gebracht werden.
Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens kann kein Online-Termin vergeben werden. Wir bitten ggf. um eine telefonische Vereinbarung.
Ohne Terminvereinbarung können Ausfuhrkennzeichen grundsätzlich nur bis zu einer Stunde vor Ende der Schalterzeiten ausgegeben werden.
Zur Überprüfung der Fahrzeugidentifizierungsnummer ist die Vorführung des Fahrzeugs erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (soweit Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Gültige HU- bzw. SP-Bescheinigung
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Bei fehldenden Hauptwohnsitz in Deutschland: Empfangsbevollmächtigter im Landkreis Ansbach (die persönliche Anwesenheit des zukünftigen Fahrzeughalters ist erforderlich)
Kosten
Folgende Gebühren werden erhoben:
Ohne Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- 31,40 € für die Zulassung des Fahrzeuges
- 3,80 € bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
- 15,30 € bei nicht getypten Fahrzeugen
- 10,20 € für den internationalen Zulassungsschein (auf Antrag)
- 2,60 € für die Berichtigung des Registers beim KBA
- 0,30 € je Dokumentensiegel
Formulare
- Vollmacht für Beauftragte zur Zulassung eines FahrzeugsPDF, 127 kB
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KraftfahrzeugsteuerPDF, 620 kB
- Einverständniserklärung minderjährige FahrzeughalterPDF, 14 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle Ansbach und Außenstellen
Ansbach
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Generell ist keine Terminabsprache nötig. Lediglich für Fahrzeughändler und Zulassungsdienste ist eine Terminbuchung erforderlich.
Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In den Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.
Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.
Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle
In den Außenstellen der Zulassungsstelle in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.
Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.