Verlängerung der Fahrerlaubnis
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Fahrerlaubnisse deutscher C- und D-Klassen sind befristet. Das Fahrerlaubnisrecht wurde aufgrund von EU-Regelungen zum 1. Januar 1999 und zum 19. Januar 2013 geändert. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Altklasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 1. Januar 1999 erteilt wurde.
Beschreibung
Inhaber von Fahrerlaubnissen der Altklasse 2 (betreffend neue Klasse C/CE) oder der Altklasse 3 (betreffend neue Klasse CE79) verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag die Fahrberechtigung der o. g. neuen Fahrerlaubnisklassen. Es besteht die Möglichkeit, die Klasse C/CE bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres sowie die Klasse CE79 verlängern zu lassen.
Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung (frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung).
Sollte die Fahrerlaubnis der Klassen C oder D abgelaufen sein, können diese prüfungsfrei (derzeit innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer) im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- bei gewerblicher Nutzung Vorlage der Grundqualifikation (IHK) bzw. 5 Weiterbildungen nach BrKfQG (5 Module), bitte gegebenenfalls beim Bundesamt für Güterkraftverkehr erfragen ob die Qualifikation benötigt wird
Für die Klassen D1, D1E, D und DE außerdem:
- Betriebs- oder Arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn die Laufzeit des Führerscheines über das 50. Lebensjahr hinausgeht)
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz
Kosten
- Verlängerung der Fahrerlaubnis: 40,00 €
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN): 35,00 €
- Gebühr für die Beantragung des Führungszeugnisses
Formulare
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Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
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Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
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