Verkehrsrechtliche Anordnung für Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
Für Arbeiten, die sich auf den Straßen-, Fußgänger- oder Radverkehr auswirken, muss vor Beginn der Arbeiten ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen gestellt werden.
Beschreibung
Arbeitsstellen an Kreis-, Staats- und Bundesstraßen, die eine vorrübergehende Sperrung von Verkehrsflächen notwendig machen, bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
Anlass solcher Sperrungen können Arbeiten an der Straße selbst, aber auch Arbeiten neben oder über der Straße sein. Hierzu zählen auch Sperrungen auf Geh- und Radwegen.
Auf Antrag erlässt die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamt Ansbach verkehrsrechtliche Anordnungen.
Bestandteil dieser verkehrsrechtlichen Anordnungen sind Regel-/ bzw. Beschilderungspläne. Diese dienen der Darstellung, in welchem Umfang der Bauunternehmer die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen hat, bzw. ob und wie der Verkehr, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.
Die Regel-/ und Beschilderungspläne werden den Örtlichkeiten entsprechend angepasst.
Bitte beachten Sie, dass Anträge für Sperrungen im Gemeindegebiet der Großen Kreisstädte Dinkelsbühl und Rothenburg o. d. T. bei der dortigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen sind.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist rechtzeitig, vor Maßnahmenbeginn zu stellen und umfasst folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Lageplan aus dem die Örtlichkeit, sowie der Umfang der Arbeitsstelle hervorgeht
- Vorschlag eines Regelplans, Beschilderungsvorschlag, ausgearbeitete Umleitungsbeschilderung
- Zertifikat gem. MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen, dass aufgrund unvollständiger Unterlagen bzw. bei kurzfristiger Antragstellung die termingerechte Anordnung zum Maßnahmenbeginn nicht gewährleistet werden kann.
Des Weiteren kann sich die Bearbeitungszeit, je nach Art und Umfang der Maßnahme, verlängern.
Der Antrag auf Verlängerung einer verkehrsrechtlichen Anordnung kann, unter Verweis auf die bereits bestehende Anordnung, formlos erfolgen.
Kosten
Die Kosten einer verkehrsrechtlichen Anordnung werden nach Art und Dauer der Sperrung bemessen.
Diese liegen zwischen 25,00 € und 170,00 €.
Zusätzlich können weitere Kosten für z. B. Vororttermine, Beschilderungspläne u. ä. anfallen.
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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmren nach § 45 StVO
Öffnungszeiten
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Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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