Verkehrsrechtliche Anordnung bei Treib- und Drückjagden
Sie können einen Antrag auf "Verkehrsrechtliche Anordnung" stellen, sofern durch eine Treib- oder Drückjagd eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht.
Beschreibung
Jagdausübungsberechtigten sind grundsätzlich zur Gefahrenabwehr von Wildunfällen im Straßenverkehr verpflichtet, wenn sie als Veranstalter oder Organisator einer Jagd, die Wahrscheinlichkeit von Wildwechsel über eine Straße und den sich daraus ergebenden Gefahren für den Straßenverkehr erhöhen.
Der Jagdausübungsberechtigte beantragt bei der zuständigen Verkehrsbehörde die Anordnung der Verkehrsregelung.
Daraus erfolgt, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Antrag eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlässt, die vom Verantwortlichen umgesetzt wird.
Zuständig für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Bereich des Landkreises Ansbach (mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T.) ist das Landratsamt Ansbach.
Für Gemeindestraßen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
Die Großen Kreisstädte Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T. sind für ihren Gemeindebereich auch für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsvordruck (Bay. Landesjagdverband e. V.)
- Lageplan
- Nachweis über die zur Verkehrssicherung notwendigen Fachkenntnisse (Lehrgang über die Verkehrssicherungspflicht)
Kosten
Die Kosten für eine verkehrsrechtliche Anordnung liegen zwischen 10,20 Euro (für Einzelgenehmigungen und Jahresgenehmigungen) und 30,60 Euro (Genehmigung für 3 Jahre)
Formulare
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.