Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Veranstaltungen, für welche die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden oder deren Umfang sich auf Straßen auswirken, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig.
Grundsätzlich ist das "verkehrsübliche" Maß immer dann überschritten, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind nicht erlaubnis-, aber meldepflichtig, um erforderlichenfalls die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Interesse der Verkehrssicherheit und der Sicherheit der Veranstaltung treffen zu können.
Generelle Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist es, zu prüfen, ob eine Veranstaltung Einfluss auf das Verkehrsgeschehen vor Ort und im näheren Umkreis haben kann.
Hierbei ist das Landratsamt Ansbach aber nur für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig, häufig wirken sich Maßnahmen aber auf die umliegenden Gemeindestraßen aus.
Wenden Sie sich daher bitte vorrangig an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die notwendigen sicherheitsrechtlichen Fragen werden ebenfalls von der Gemeinde-/Stadtverwaltung geklärt.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag für eine Veranstaltung auf privatem oder öffentlichem Grund ist rechtzeitig, vor der geplanten Veranstaltung zu stellen und umfasst folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Lageplan aus dem die Örtlichkeit, sowie ggfs. der Streckenverlauf hervorgeht
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen, dass aufgrund unvollständiger Unterlagen bzw. bei kurzfristiger Antragstellung die termingerechte Anordnung nicht gewährleistet werden kann.
Des Weiteren kann sich die Bearbeitungszeit, je nach Art und Umfang der Veranstaltung, verlängern.
Kosten
Die Kosten einer Erlaubnis liegen zwischen 25,00 € und 50,00 €.
Formulare
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Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.