Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei darf nur im Rahmen des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Dienstfahrerlaubnis während des Dienstverhältnisses bzw. nach Ausscheiden, mit einer Bescheinigung für welche Klasse die Dienstfahrerlaubnis erteilt war und über den Zeitraum der Gültigkeit, in einen EU-Kartenführerschein umzuschreiben.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie des Dienstführerscheins bzw. Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis während des Dienstverhältnisses
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Kopie des Dienstausweises
- Information bei gewerblicher Nutzung: Vorlage der Grundqualifikation (IHK) bzw. 5 Weiterbildungen nach BrKfQG (5 Module), bitte gegebenenfalls beim Bundesamt für Güterkraftverkehr erfragen, ob die Qualifikation benötigt wird.
Kosten
Führerschein ohne Probezeit: 36,70 €
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer FahrerlaubnisPDF, 627 kB
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Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.
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