Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Online-Termin-Vereinbarung

Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei darf nur im Rahmen des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Dienstfahrerlaubnis während des Dienstverhältnisses bzw. nach Ausscheiden, mit einer Bescheinigung für welche Klasse die Dienstfahrerlaubnis erteilt war und über den Zeitraum der Gültigkeit, in einen EU-Kartenführerschein umzuschreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
  • Unterschrift für Kartenführerschein
  • Kopie des Dienstführerscheins bzw. Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis während des Dienstverhältnisses
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Kopie des Dienstausweises
  • Information bei gewerblicher Nutzung: Vorlage der Grundqualifikation (IHK) bzw. 5 Weiterbildungen nach BrKfQG (5 Module), bitte gegebenenfalls beim Bundesamt für Güterkraftverkehr erfragen, ob die Qualifikation benötigt wird.

Kosten

Führerschein ohne Probezeit: 36,70 €

Formulare

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.

Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.