Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

Online-Termin-Vereinbarung

In der Bundesrepublik Deutschland hängt die Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen davon ab, ob die Fahrerlaubnis von Mitgliedstaaten der EU bzw. EWR, sogenannten Listenstaaten oder Drittstaaten erteilt wurde.

Beschreibung

EU bzw. EWR Fahrerlaubnis:

Führerscheine aus EU bzw. EWR Staaten müssen nicht umgeschrieben werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass mit Wohnsitzbegründung in Deutschland die Vorschriften für die Befristung von Fahrerlaubnissen (LKW u. Bus) auch für die ausländischen Führerscheine gültig sind.

Führerscheine von Drittstaaten und sogenannter Listenstaaten:

Führerscheine, welche aus einem Staat außerhalb der EU stammen, müssen umgetauscht werden. Mit diesen Führerscheinen besteht nach Begründung eines Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland eine 6 monatige Fahrberechtigung. Inhaber einer Fahrerlaubnis eines sogenannten Listenstaates sind ganz oder teilweise von der Prüferfordernis befreit. Fahrerlaubnisinhaber aller übrigen Staaten müssen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Eine Ausbildung ist jedoch nicht notwendig.

Ausnahme bei der Umschreibepflicht:

Wenn der Aufenthalt nachweislich nicht länger als 12 Monate andauert, kann evtl. eine Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt Ansbach erteilt werden. Hierzu werden benötigt: Reisepass mit Visum, ausländischer Führerschein (mit Übersetzung und Klassifizierung), Bestätigung über Aufenthaltsdauer wie z.B. Austauschprogramm, befristete Arbeitserlaubnis (Bestätigung durch hiesigen Arbeitgeber) - mit Zusicherung der Ausreise spätestens nach 12 Monaten ab Einreisedatum.

Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Antragsunterlagen:

  • 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
  • Unterschrift für Kartenführerschein
  • ausländischen Führerschein im Original
  • Kopie Personalausweis bzw. Reisepass

Bei Inhabern einer befristet gültigen LKW bzw. Bus Klasse:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)

Bei Inhabern einer befristet gültigen Bus Klasse zusätzlich:

  • Betriebs- oder Arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn die Laufzeit des Führerscheines über das 50. Lebensjahr hinausgeht)
  • Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)

Bei gewerblicher Nutzung der LKW bzw. Bus Klasse:

Für außerhalb der EU ausgestellte Führerscheine außerdem:

  • Übersetzung und Klassifizierung eines staatlich anerkannten Übersetzers (wenn Führerschein nicht dem Muster eines EU-Kartenführerscheins entspricht, EU-Führerschein Muster Kraftfahrt-Bundesamt
  • Kopie von Aufenthaltstitel

Wenn Prüfung abgelegt werden muss:

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 1 FeV (nicht älter als 2 Jahre und Sehschärfe mindestens 0,7/0,7)
  • Angabe der Fahrschule

Kosten

  • Umtausch einer EU/EWR Fahrerlaubnis: 32,40 €
  • Verlängerung der Gültigkeit einer EU/EWR Fahrerlaubnis: 40,00 €
  • Umtausch Listenstaat: 32,40 €
  • Umtausch Drittstaat: 40,00 €
  • Meldung Probezeit: 0,80 €
  • Gebühr Ausnahme: 5,10 €/ Monat

Formulare

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.

Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.