Parkerleichterung
Das Landratsamt Ansbach kann auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Beschreibung
Das Landratsamt Ansbach kann auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird vom Landratsamt ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben.
Erforderliche Unterlagen
Gestellter Antrag
Kosten
Für die Amtshandlung wird eine Gebühr gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person beträgt die Gebühr abhängig vom Verwaltungsaufwand und Nutzen für den Antragsteller 10,20 bis 767,00 €.
Formulare
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.