Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde oder Sie freiwillig darauf verzichtet haben, ist eine neue Fahrerlaubnis über das Meldeamt Ihrer Gemeinde beim Landratsamt zu beantragen. Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, denen das Recht aberkannt wurde im Bundesgebiet Fahrzeuge zu führen, müssen einen Antrag auf Zuerkennung der ausländischen Fahrberechtigung stellen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu prüfen, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Bedenken hinsichtlich der Fahreignung bestehen zum Beispiel, wenn erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen wurde, die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war, ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille oder unter dem Einfluss berauschender Mittel geführt wurde. Zur Klärung von Eignungsbedenken kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung von ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten anordnen. Auf die erneute Ablegung einer Führerscheinprüfung kann in der Regel verzichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Einnahme von harten Betäubungsmitteln oder bei Vorliegen einer Alkohol-/Betäubungsmittelabhängigkeit zum erfolgreichen Bestehen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) u.a. ein einjähriger, durchgängiger Abstinenznachweis erforderlich ist. Bei sonstigen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen sind Abstinenznachweise gesetzlich nicht zwingend gefordert. Das Bestehen der MPU kann aber dennoch von ausreichenden Abstinenznachweisen abhängig sein (vgl. Kapitel 6 der Beurteilungskriterien; 4. Auflage). Die Notwendigkeit dies zu klären und die Beibringung von entsprechenden Abstinenznachweisen liegt in Ihrer Verantwortung. Bitte beachten Sie aber, dass die Screenings bestimmte Qualitätsstandards (CTU-Kriterien) erfüllen müssen (vgl. u.a. die Nummern 8.1.4 und 8.1.5 des Kapitels 8 der Beurteilungskriterien; 4. Auflage).
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist – bzw. bei Entzug ohne Sperrfrist sofort – über Ihre zuständige Meldebehörde (Gemeinde, Markt, Stadt, Verwaltungsgemeinschaft) gestellt werden. Wir empfehlen dringend aufgrund von Bearbeitungszeiten und langen Wartezeiten hinsichtlich der Vergabe eines Begutachtungstermins bei den Begutachtungsstellen, den Antrag auf Wiedererteilung bereits 4 bis 6 Monate bevor Sie die Fahreignungsbegutachtung durchführen möchten, zu stellen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass sich die Bearbeitungsdauer bei unvollständigen Antragsunterlagen zu Ihren Lasten verlängert. Wir bitten daher bereits bei Antragstellung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu achten.
Sofern Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis erneut beantragen, ist die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich. Das Führungszeugnis wird von Ihrer Meldebehörde beantragt und direkt an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet.
Sie werden nach Prüfung Ihres Antrags eine schriftliche Mitteilung des Landratsamtes Ansbach erhalten. Dieser wird eine Erklärung zur Eignungsüberprüfung beigefügt sein, mit welcher Sie die gewünschte Begutachtungsstelle benennen können. Diese Erklärung bitten wir in Schriftform dem Landratsamt Ansbach zurückzuleiten. Wir werden unmittelbar nach Rücklauf der Erklärung der von Ihnen gewünschten Begutachtungsstelle einen Untersuchungsauftrag erteilen. Achtung: Nach Versand des Untersuchungsauftrags an die Begutachtungsstelle ist keine Akteneinsicht mehr möglich. Sollten Sie Einsicht in die zu übersendenden Unterlagen Ihrer Fahrerlaubnisakte nehmen wollen, bitten wir Sie hierfür sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.
Wenige Wochen nachdem die Begutachtung durchgeführt wurde, werden Sie das Gutachten von der Begutachtungsstelle erhalten. Dieses bitten wir unbeschädigt und im Original beim Landratsamt Ansbach vorzulegen. Die Entfernung des Sicherheitsetiketts oder der Klammerung ist nicht gestattet. Die Übersendung des Gutachtens per Post oder der Einwurf des Gutachtens in den Briefkasten des Landratsamtes Ansbach ist ausreichend. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Im Falle eines positiven Gutachtens werden Sie schriftlich benachrichtigt werden, dass die Fahrerlaubnis neuerteilt werden kann. Wir bitten im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung von Sachstandsanfragen abzusehen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre „Führerschein weg – was tun?“ (siehe weiterführende Links). Hinweise zur MPU erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de).
Erfoderliche Unterlagen
Allgemeinde Antragsunterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- bei Bürgern außerhalb eines EU-Mitgliedstaates: Kopie von Aufenthaltsdokument
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 UE)
Bei Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T außerdem:
- Sehtestbescheinigung einer amtl. anerkannten Sehteststelle oder augenärztliche Bescheinigung bei Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, T, L (Original)
- Behördenführungszeugnis (über Einwohnermeldebehörde zu beantragen)
Bei Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE außerdem:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV bei Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E (Original)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 FeV bei Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E (Original)
- Behördenführungszeugnis (über Einwohnermeldebehörde zu beantragen)
Bei Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E außerdem:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV bei Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E (Original)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 FeV bei Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E (Original)
- erweitertes Behördenführungszeugnis (über Einwohnermeldebehörde zu beantragen)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich ankerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn die Laufzeit des Führerscheins über das 50. Lebensjahr hinausgeht)
Kosten
- Führerschein-Wiedererteilung: 124,30 €
- Führerschein-Wiedererteilung mit Probezeit: 125,10 €
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer FahrerlaubnisPDF, 620 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
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Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Weiterführende Links
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.
Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.