Internationaler Führerschein
Der EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich nur innerhalb der EU. Für alle weiteren Länder wird das zusätzliche Mitführen eines internationalen Führerscheins empfohlen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für das Ausstellen eines internationalen Führerscheins ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der Besitz eines EU-Kartenführerscheins. Falls Sie noch im Besitz eines rosa oder grauen Führerscheindokuments sind, ist zuerst der Umtausch in einen EU-Kartenführerschein notwendig.
Ausstellung und Aushändigung
Wenn Sie die Antragsunterlagen für den Internationalen Führerschein bei Ihrer Heimatgemeinde oder per Post bei uns eingereicht haben, wird der gedruckte internationale Führerschein automatisch an Ihre Heimatgemeinde zugesandt. Die Gemeinde informiert Sie, sobald Ihr internationaler Führerschein abholbereit ist.
Zum anderen besteht die Möglichkeit während unserer Öffnungszeiten in der Führerscheinstelle des Landratsamts Ansbach vorbeizukommen. Sofern Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, kann Ihr internationaler Führerschein vor Ort gedruckt und mitgegeben werden.
Erforderliche Untelagen
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Kopie von EU-Kartenführerschein
Kosten
Internationaler Führerschein: 14,00 €
Formulare
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.
Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.